Liebe Vereinsmitglieder, liebe Tennisfreunde,

in Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 17.8.2021 eine neue Corona-Schutzverordnung, die ab dem 20.8.2021 gilt und mit Ablauf des 17.9.2021 außer Kraft tritt. Diese sehr im Vergleich zur Vorgängerin viel kürzer gefasste Verordnung (7 Paragraphen anstatt 24 Paragraphen) hat keinen besonderen Teil nunmehr, indem besondere Regeln für Bildung, Sport, Gastronomie etc. enthalten sind.

Grundsätzlich ist jede einsichtsfähige Person verpflichtet, sich selbst und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren auszusetzen. Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken sind möglichst in allen Lebensbereichen einzuhalten.

Für Innenräume, in denen mehrere Personen zusammentreffen und die auch Kunden/Besuchern zugänglich sind, besteht Maskenpflicht. Diese gilt also nach wie vor auch für unser Clubhaus / unsere Tennishalle und die Gastronomie abseits des Sitzplatzes. Mit Betreten des Clubhauses ist deshalb zumindest eine sog. OP-Maske zu tragen, bis man den gebuchten Tennisplatz in der Halle oder seinen Sitzplatz in der Gastronomie erreicht hat. Während der Sportausübung, also während des Tennisspiels, muss die Maske nicht getragen werden. Sie ist aber bei Verlassen des Platzes wieder anzulegen.

Ab dem 20.8.2021 gibt es die Unterscheidung in verschiedene Inzidenzstufen (0-3) nicht mehr, maßgebend ist vielmehr nur noch, ob eine 7-Tage-Inzidenz von 35,0 erreicht wird oder nicht. Wird dieser Wert an fünf Tagen hintereinander erreicht oder überschritten, dürfen bestimmte Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch von immunisierten (geimpft oder genesen) oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35,0 und darüber gilt in unserer Tennishalle die sog. 3-G-Regel.

Neu ist, dass die neue Corona-Schutzverordnung den Verantwortlichen der betreffenden Einrichtungen eine grundsätzliche Kontrollpflicht auferlegt (§ 4 Abs. 5). Das bedeutet, dass zum Tennisspielen in unserer Halle der Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen sind. Bei schulpflichtigen Kindern reicht der Schülerausweis, weil sie aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen gelten. Kinder im Vorschulalter sind ohne Coronatest getesteten Personen gleichgestellt.

WICHTIG:
Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und den entsprechenden Nachweis zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mit sich führt, darf sich in der Tennishalle aufhalten. Das gilt sowohl für diejenigen, die in der Halle spielen als auch für diejenigen, die z.B. nur ihre Kinder abholen wollen und sich deshalb in der Halle aufhalten.

Ein bescheinigtes negatives Testergebnis darf höchstens 48 Stunden zurückliegen (Antigen- Schnelltest oder PCR-Test).

WICHTIG:
Mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € kann belegt werden, wer

  • trotz Verpflichtung keine Maske trägt,
  • sich in unserer Tennishalle aufhält, ohne immunisiert zu sein oder über den geforderten Testnachweis zu verfügen,
  • als verantwortliche Person die erforderlichen Kontrollen von Test- und Immunisierungsnachweisen nicht sicherstellt.

Soweit möglich, werden wir als Verein stichprobenhafte Kontrollen durchführen. Da dies im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit nur begrenzt möglich ist, werden wir die Kontrollpflicht zusätzlich durch Rechtsgeschäft an die Personen delegieren, die in unserer Halle einen Tennisplatz buchen.

WICHTIG:
Mit der Buchung unserer Tennishalle versichern Sie gleichzeitig gegenüber dem TC Rot-Weiß Stiepel 1925 e.V., dass sich auf dem von ihnen gebuchten Tennisplatz ausschließlich Personen befinden werden, die entweder immunisiert sind oder einen gültigen Testnachweis bei sich haben und Sie sich vom Vorliegen dieser Voraussetzungen vor dem Tennisspiel überzeugen werden. Das Tennisspiel mit nicht immunisierten Personen ohne gültigen Testnachweis ist nicht gestattet.

Sollte es insoweit zu Fragen oder Problemen kommen, setzen Sie sich bitte mit unserem Corona-Beauftragten Burkhard Mohrmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel.: 0172-2414091) in Verbindung.

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