Liebe Vereinsmitglieder, liebe Tennisfreunde,

am 19.08.2021 haben wir an dieser Stelle auf die Coronaschutzverordnung vom 17.08.2021 in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Diese Verordnung ist am 15.09.2021 redaktionell überarbeitet worden, ohne dass es inhaltliche Änderungen gegeben hat. Sie tritt mit dem Ablauf des 08. Oktober 2021 außer Kraft. Die nachfolgenden Regeln gelten bis dahin also fort:

Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken sind möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.

Im Clubhaus, in der Tennishalle und der Gastronomie abseits des Sitzplatzes besteht Maskenpflicht. Mit Betreten des Clubhauses ist deshalb zumindest eine sog. OP-Maske zu tragen, bis man den gebuchten Tennisplatz in der Halle oder seinen Sitzplatz in der Gastronomie erreicht hat.  Während der Sportausübung, also während des Tennisspiels, muss die Maske nicht getragen werden. Sie ist aber bei Verlassen des Platzes wieder anzulegen.

Es gilt bis auf weiteres die 3-G-Regel !

Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und den entsprechenden Nachweis zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mit sich führt, darf sich in der Tennishalle aufhalten (das gilt auch für diejenigen, die andere bringen oder abholen wollen und sich deshalb nur kurz in der Halle aufhalten). Bei schulpflichtigen Kindern reicht der Schülerausweis, Kinder im Vorschulalter gelten ohne Nachweis grundsätzlich als getestet.

Ein bescheinigtes negatives Testergebnis darf höchstens 48 Stunden zurückliegen (Antigen- Schnelltest oder PCR-Test).

Mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € kann belegt werden, wer

  • trotz Verpflichtung keine Maske trägt,
  • sich in unserer Tennishalle aufhält, ohne immunisiert zu sein oder über den geforderten Testnachweis zu verfügen,
  • als verantwortliche Person die erforderlichen Kontrollen von Test- und Immunisierungsnachweisen nicht sicherstellt.

Wir werden stichprobenhaft die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren!

Sollte es insoweit zu Fragen oder Problemen kommen, setzen Sie sich bitte mit unserem Coronabeauftragten Burkhard Mohrmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel.: 0172-2414091) in Verbindung.

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