Richtlinien für das Tennisspielen und zum Aufenthalt in unserer Tennishalle
(Stand: 24.11.2021)

  1. Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken sind einzuhalten. Zu anderen Personen sollte nach Möglichkeit ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  1. Im Clubhaus, in der Tennishalle und der Gastronomie abseits des Sitzplatzes besteht Maskenpflicht. Beim Betreten des Clubhauses ist deshalb zumindest eine sog. OP-Maske zu tragen, bis man den gebuchten Tennisplatz in der Halle oder seinen Sitzplatz in der Gastronomie erreicht hat.

Während der Sportausübung, also während des Tennisspiels, muss die Maske nicht getragen werden. Sie ist aber bei Verlassen des Platzes wieder anzulegen.

  1. Es gilt die 2G-Regel! Nur wer geimpft oder genesen ist und den entsprechenden Nachweis zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mit sich führt, darf sich in der Tennishalle aufhalten (das gilt auch für diejenigen, die andere bringen oder abholen wollen und sich deshalb nur kurz in der Halle aufhalten).

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen.

  1. Hinweis:
    Mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € kann belegt werden, wer
  • trotz Verpflichtung keine Maske trägt,
  • sich in unserer Tennishalle aufhält, ohne immunisiert zu sein
  • als verantwortliche Person die erforderlichen Kontrollen von Test- und Immunisierungsnachweisen nicht sicherstellt.

Wir werden deshalb stichprobenhaft die Einhaltung dieser Richtlinien kontrollieren und betrachten Verstöße zugleich als Verletzung unseres Hausrechts, was die Verhängung von Hausverboten nach sich ziehen kann.

Sollte es zu Fragen oder Problemen kommen, setzen Sie sich bitte mit unserem Coronabeauftragten Burkhard Mohrmann (1. Vorsitzender, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel.: 0172-2414091) in Verbindung.

Mit freundlichem Gruß
Der Vorstand

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